Jörn König – Anti-Doping-Gesetz
In der Sportgerichtsbarkeit ist jeder Sportler zu 100 Prozent verantwortlich für das, was sich vom Doping in seinem Körper befindet.
In der Sportgerichtsbarkeit ist jeder Sportler zu 100 Prozent verantwortlich für das, was sich vom Doping in seinem Körper befindet.