Staatsrechtler Dr. Vosgerau: Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Grenzöffnung von 2015

Dr. Ulrich Vosgerau bei Beatrix von Storch

 

Die Herrschaft des Unrechts: Rechtsbrüche als Regierungsprinzip

Unsere Regierung hält sich für befugt, Gesetze nicht mehr einhalten zu müssen. Die Flüchtlingskrise ist herausragendes Beispiel. Geltendes Recht – wie zum Beispiel das Dublin-Abkommen – wurde und wird gebrochen. Die Regierung tat diese seit 2010 schon häufiger, wie auch das Beispiel der Griechenlandrettung zeigt. 

Eine Erklärung für die ständigen und fortdauernden Rechtsbrüche verweigert die Regierung. Da sie eigenmächtig handelt, ist unser Parlament faktisch entmachtet. Der Bundestag wird oftmals in Entscheidungen von großer Tragweite nicht mehr miteinbezogen. Bis zum Einzug der AfD in den Bundestag gab es keine Opposition gegen die fortlaufenden Rechtsbrüche der Bundesregierung. 

Dr. Vosgerau war einer der Wenigen, der 2015 seine Stimme erhob. Die Konsequenzen hatte er ein Jahr später zu tragen, als ihm – in Folge seiner Äußerung – eine zugesagte Professur an der Hochschule der Polizei wieder entzogen wurde, da er sich einer Zeitschrift kritisch zu der Entscheidung der Regierung bezüglich der Grenzöffnung äußerte.

 

Quelle: Freie Welt TV

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