Es kann nicht sein, dass sich Parlamentarier gerichtlich angeordneter Wahlwiederholung widersetzen!

Rebecca Seidler von AfD TV im Gespräch mit Stephan Brandner – Dass in Berlin nichts funktioniert, wundert niemanden mehr!

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und beantragt, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig erklärt wird.

Am Tag der Bundestagswahl 2021 hat sich Berlin vor den Augen der Weltöffentlichkeit mächtig blamiert. Während alle Bundesländer die Wahl organisiert bekommen haben, lief in Berlin gar nichts. Welche Folgen das hat und was die AfD-Fraktion nun fordert, erklärt unser Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Brandner im Interview mit Rebecca Seidler.


Rebecca Seidler:

Herr Brandner, warum war es Ihnen so wichtig, eine Wahlprüfungsbeschwerde bezüglich der Wahlen in Berlin einzureichen?


Stephan Brandner:

Es kann ja nicht sein, dass wir auf der einen Seite Landratswahl haben, wo ein Verfassungsgericht sagt: »Die Wahlen in Berlin müssen vollständig wiederholt werden«, auf der anderen Seite – zur gleichen Zeit unter den gleichen Umständen – eine Bundestagswahl, wo dann so eine Mehrheit von Bundestagsabgeordneten aus eigennützigen Gründen sagt: »Nein! Wir wiederholen die Bundestagswahl in Berlin nicht ganz«, sondern nur auf der linken Straßenseite, denn auf der rechten Straßenseite war alles in Ordnung!


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