Thomas Seitz – Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
Zum Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung gehört auch, eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie nicht schwanger wird, wenn sie das nicht will. Aber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in dieser Diskussion als Rechtfertigung für die vorsätzliche Tötung eines gesunden ungeborenen Lebens heranzuziehen, macht deutlich, dass für Sie der Schutz des ungeborenen Lebens überhaupt kein Stellenwert hat.
Niemals hat Deutschland eine Willkommenskultur für ungeborene Kinder dringender gebraucht als unter dieser Regierung!