Beatrix von Storch – Erhalt des § 219a StGB
Die Ampel will die Würde und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht einschränken, sondern beseitigen! Kein Wunder, dass der FDP-Justizminister Buschmann die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibung jetzt betreibt, aber er sagt die Unwahrheit. Dass der § 219a StGB wegmuss, weil Informationen über Abtreibungsärzte fehlen, ist objektiv falsch.
Die Beratungsstellen für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung sind die Orte, wo Frauen beraten werden und Informationen bekommen. Die Bundesärztekammer führt eine Ärzteliste mit 74 Seiten zu finden mit drei Klicks bei Google. Robin Alexander von der Welt hat recht. Er sagt: »Dieser Grund ist nur vorgeschoben«.