Albrecht Glaser – Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Die Unternehmen dürfen ihre Verluste für zwei Jahre zurücktragen. Was aber nützt ein Verlustrücktrag von heute in 2 Corona-Jahren, die da vorliegen, in denen Gewinne gar nicht erwirtschaftet sind?
Die Unternehmen dürfen ihre Verluste für zwei Jahre zurücktragen. Was aber nützt ein Verlustrücktrag von heute in 2 Corona-Jahren, die da vorliegen, in denen Gewinne gar nicht erwirtschaftet sind?