Peter Boehringer – Rede vom 23.04.2021

Peter Boehringer – Beschluss Art. 115 II GG, Nachtragshaushalt



Das Haushaltsfeststellungsrecht nach Artikel 110 Grundgesetz, ist ja bekanntlich das Königsrecht des Parlaments. Es gibt kaum ein Vorhaben der Regierung, das nicht mit Budget unterlegt werden muss.



Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..