Jochen Haug – Feststellung gem. § 52 Abs. 4 S. 1 Bundeswahlgesetz
Das ist doch paradox! Wir führen eine Versammlung durch hier, um zu beschließen, dass Versammlungen nicht möglich sind.
Das ist doch paradox! Wir führen eine Versammlung durch hier, um zu beschließen, dass Versammlungen nicht möglich sind.