Frau Merkel hat, nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion, mit Ihrer illegalen Grenzöffnung von 2015, das Parlament entmachtet.
Deshalb wird sich jetzt das Bundesverfassungsgericht, kritisch mit der Merkelischen Grenzöffnung Politik auseinandersetzen müssen.
Es wurde, aus der Sicht der AfD-Bundestagsfraktion, gegen das Grundgesetz verstossen, deshalb hat sie eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, für die keine Mehrheiten im Deutschen Bundestag benötigt werden.

Hier die Pressekonferenz der AfD Fraktion Bundestag in voller Länge:
AFD Klage vor Verfassungsgericht wegen illegaler Grenzöffnung
http://www.youtube.com/watch?v=J7hvBe9tzb4
P.S. Antwort auf posting von Eder:
lt. StGB § 81 Hochverrat wird so etwas tatsächlich mit mind. 10 Jahren bis lebenslänglich bestraft!
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Diese Frau gehört hinter Gitter.Für immer.
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