Die AfD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht VERKLAGT

Frau Merkel hat, nach Auffassung der AfD-Bundestagsfraktion, mit Ihrer illegalen Grenzöffnung von 2015, das Parlament entmachtet.

 

Deshalb wird sich jetzt das Bundesverfassungsgericht, kritisch mit der Merkelischen Grenzöffnung Politik auseinandersetzen müssen.

 

 

Es wurde, aus der Sicht der AfD-Bundestagsfraktion, gegen das Grundgesetz verstossen, deshalb hat sie eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, für die keine Mehrheiten im Deutschen Bundestag benötigt werden.

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