Prof. Dr. Lothar Maier – Gesetz zur Einführung von Gruppenverfahren
Auch die Kostenregelung beim Gruppenverfahren, die vorgesehen ist, erscheint uns problematisch. Sie ist sicherlich sehr akzeptabel für die Anwälte, den Verbrauchern bringt sie aber im Vergleich zu den Kosten von Einzelverfahren nur wenig Vorteile.
