Hannes Gnauck – EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung
Das bloße Nachvollziehen von Rechtsakten der EU ist keine souveräne Politik im Interesse unserer Arbeitnehmer. Für eine geregelte Stärkung der Arbeitnehmermitbestimmung bedarf es keiner EU-Richtlinien. Der politische Einsatz für die Interessen deutscher Arbeitnehmer ist eine nationale Verpflichtung, welche unter Hoheit dieses Hauses gestaltet werden muss und nicht aus Brüssel vorgelegt werden darf!