Kay Gottschalk – Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands
Ihr CDU/CSU Antrag stellt einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Denn nach dem aktuellen Recht in Deutschland gibt es keine Möglichkeit, den auf der Sanktionsliste benannten Eigentümern die Nutzung zu verbieten. Und selbst den straffällig gewordenen Schwerkriminellen oder Mördern in Deutschland wird das Eigentum nicht genommen. Das ist eine grundgesetzlich garantierte Position, und die können wir an dieser Stelle nicht so einfach über den Haufen werfen. Denn das ist die Garantie des deutschen Rechtsstaates!