Gerold Otten – Höchstalter für Reservedienstleistende
Verteidigung ist der Kernauftrag des Grundgesetzes. Die Reservisten leisten der Bundeswehr einen unschätzbaren Dienst für unser Land, und dafür sind wir ihnen zu Dank verpflichtet.
Verteidigung ist der Kernauftrag des Grundgesetzes. Die Reservisten leisten der Bundeswehr einen unschätzbaren Dienst für unser Land, und dafür sind wir ihnen zu Dank verpflichtet.