Diesel-Fahrverbote – Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück.
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass in Städten aus Gründen der Luftreinhaltung Fahrverbote verhängt werden dürfen.
Dieses Urteil stellt praktisch eine Enteignung für Millionen Bürger mit Dieselfahrzeugen dar.
Nun kann jede Stadt entscheiden, ob und wie sie Fahrverbote verhängt. Dies wird zu einem Flickenteppich an Verboten führen.
Grün regierte Städte werden nun ideologisch mit maximalen Fahrverboten agieren, die die Verhältnismäßigkeit der Mittel gänzlich außer Acht lassen, während andere Städte, die sich als Anwälte ihrer Bürger sehen, mit minimalen Verboten oder gar gänzlich anderen Maßnahmen antworten werden können, solange örtliche Gerichte Ihnen das erlauben.
Nun kann es für Berufstätige existenzbedrohend werden, für kleine Handwerksbetriebe und Taxifahrer, die Kunden in den Städten haben.
Wenn der Kunde in der falschen Stadt wohnt, kann nun nicht mehr jeder helfen. Gerade für Ältere wird das ein Riesenproblem, man denke auch an die mobile Pflege!
Kein Bürger weiß, wie die jeweilige Stadt reagieren wird. Bürger, die einen Besuch ihrer Verwandten schon länger geplant haben, können nun nicht mehr davon ausgehen, dass sie dort auch mit ihrem Auto hinfahren können.
Der Entzug von Freiheit durch die Fahrverbote wird für die Bürger schlimme Folgen haben, wieder ist die Bundesrepublik Deutschland einem Verbotsstaat sozialistischer Prägung näher gekommen.
Quelle: Wolfgang Wiehle

Auch „grün regierte Städte“ müssen sich Wahlen stellen. Somit wird letztendlich das Volk über Fahrverbote bestimmen!!
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