Fabian Jacobi – Virtuelle Hauptversammlungen (Aktiengesellschaften)
Es ist problematisch, wenn Sie bei rein virtuellen Hauptversammlung per Gesetz die Anfechtung von Beschlüssen ausschließen, die deshalb mangelhaft sind, weil Aktionäre ihr Stimmrecht aufgrund einer unverschuldeten technischen Störung – wie zum Beispiel Stromausfall – nicht ausüben konnten.