Dr. Maximilian Krah – Polens Verfassungsgericht erklärt einige EU-Gesetze für verfassungswidrig
Vielen Dank nach Warschau!
Die polnische Verfassung bestimmt, dass der polnische Staat, der polnische Souverän, das polnische Volk über die Justiz entscheidet und nicht das EU-Recht.
Nicht die Behörden und Institutionen der EU sind die Macht in Europa, sondern die Mitgliedsstaaten, ihre Völker, die sich nach ihrem freien Willen verfasst haben.
Wir sollten der polnischen Verfassungsgerichtspräsidentin danken und hoffen, dass Polen hart bleibt. Wenn Polen hart bleibt, dann sind wir alle noch nicht verloren!

Polen vertritt immer noch die Interessen seiner Bürger, trotz Gegenwind und einer unangemessenen Einmischung in die inneren Angelegenheiten Polens aus Brüssel, im Gegensatz zu Deutschland und den dortigen politischen Verhältnissen!
Welche Bürger haben also ein größeres Vertrauen in die politischen und juristischen Institutionen ihres Landes, die Deutschen oder die Polen?
Die Antwort dürfte für sich sprechen!
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