Uwe Witt – Rede vom 20.05.2021

Uwe Witt – Infektionsschutzgesetz



Die grundsätzlichen Probleme des Infektionsschutzgesetzes bleiben nach wie vor unverändert bestehen: Man hält weiter an Inzidenzwerten und Grundrechtsentziehungen fest.

Die Bundesregierung sorgt sich um besonders vulnerable Risikogruppen, sperrt dafür das ganze Volk ein und verursacht dadurch soziale, wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden in riesigem Ausmaß. Wir schlagen seit April 2020 vor, durch gezielten und effektiven Schutz von Risikogruppen ebendiese zu schützen und gleichzeitig die rechtswidrige Entziehung von Grundrechten bei der Mehrheit der Bürger umgehend aufzuheben.



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