Eine Verschiebung der Bundestagswahl wäre eine unzulässige Selbstermächtigung des Parlamentes

Dr. Christian Wirth und Jochen Haug klären auf, was an den Gerüchten einer Verschiebung der Bundestagswahl wahr ist


  • Christian Wirth: „Ein Gespenst geht um, das da heißt: Verlegung der Bundestagswahl wegen der Corona-Krise. Wäre das gesetzmäßig überhaupt machbar?“

  • Jochen Haug: „Das Parlament ist auf vier Jahre gewählt, und eine Verschiebung der Bundestagswahl ist nicht möglich. Da gibt es nur eine Möglichkeit im Grundgesetz, das ist der Verteidigungsfall, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird!“


Es wird bereits darüber diskutiert ob die Bundestagswahl im kommenden Jahr ggf. verschoben wird.

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