AfD liefert: Grundgesetz-Antrag „Schutz des Bargelds!“

Peter Boehringer spricht Klartext (79)

 

– Bargeldschutz im Grundgesetz festschreiben
– Gesetzliches Zahlungsmittel nach §14 BBankG wird Art. 14 (4) GG
– GG-Eigentumsrecht gegen Enteignung durch Minuszinsen
– Ohne Bargeld sind minus 5 % p.a. durchsetzbar
– Sicheres Sparen ist ein existenzielles Recht des Menschen
– Bargeld gegen totale Überwachung
– Verfassungsrecht auf informationelle Selbstbestimmung
– Terroristen hätten bei Bargeldabschaffung gewonnen

» AfD-Antrag: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (Artikel 14)
» DDR-Staatsratsvorsitzender Ulbricht am 15. Juni 1961: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten

 

Weitere Informationen meines politischen Engagements finden Sie hier: www.pboehringer.de

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