Stephan Brandner – Anpassung abstammungsrechtlicher Regelungen
Unser Grundgesetz Artikel 6 Absatz 1 sagt: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Eine Ehe ist eine dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, und somit kann und darf sie nicht der Beliebigkeit geopfert werden.
