Thomas Seitz – Schöffenrecht
Es ist schlicht skandalös, dass ein ehrenamtlicher Richter bisher, die in die Gleitzeit fallende Dauer seiner Inanspruchnahme nacharbeiten muss!
Es ist schlicht skandalös, dass ein ehrenamtlicher Richter bisher, die in die Gleitzeit fallende Dauer seiner Inanspruchnahme nacharbeiten muss!