Stephan Brandner – Gesetz zum Nationalen Normenkontrollrat
Die Aufgabe des Nationalen Normenkontrollrats war die Qualitätssteigerung der Rechtsetzung und der Abbau der Bürokratie. Also, man hat 2006 sozusagen eine »Bürokratieabbau« Bürokratie installiert und die wurstet da seit 2006 vor sich hin. Ich habe also nichts gefunden, was da schon jemals an Bürokratieabbau oder an Qualitätssteigerung der Rechtsetzung passiert sein soll, im Gegenteil.