Fabian Jacobi – Stiftungsrecht
Das weitere Aufrechterhalten pauschaler Grundrechtseinschränkungen – auch wenn die epidemische Lage beendet ist – ist nicht zu rechtfertigen. Wir lehnen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes daher ab!
Das weitere Aufrechterhalten pauschaler Grundrechtseinschränkungen – auch wenn die epidemische Lage beendet ist – ist nicht zu rechtfertigen. Wir lehnen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes daher ab!