Prof. Dr. Lothar Maier – Rede vom 11.06.2021

Prof. Dr. Lothar Maier – Rechtsdienstleistungsmarkt



Bei der Definition von Rechtsdienstleistungen sollte klargestellt werden, dass solche Angebote, die von vornherein auf gerichtliche Geltendmachung einer Forderung abzielen, nicht unter dem Begriff einer Rechtsdienstleistungen fallen.



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