Armin-Paulus Hampel – Auswärtiges Amt
Es ist ein Verfassungsbruch, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland an einem Kriegseinsatz in Syrien beteiligt, ohne das es ein UN-Mandat gibt!
Es ist ein Verfassungsbruch, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland an einem Kriegseinsatz in Syrien beteiligt, ohne das es ein UN-Mandat gibt!