Jens Maier – Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung
Ist das der Rechtsstaat?
Gestern hielt ich meine erste Rede zum Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, und konnte dabei zahlreiche Erfahrungen aus der beruflichen Praxis in den Bundestag einbringen.
„Es gibt andere Möglichkeiten, statt über willkürliche Wertgrenzen, der Verfahrensflut, insbesondere dem Missbrauch von Rechtsmitteln, Herr zu werden. Da bietet sich zum Beispiel die Einführung einer Missbrauchsgebühr im Zivilverfahren an, so wie wir das bereits beim Bundesverfassungsgericht und im Sozialgesetzbuch haben.“
Für Außenstehende vielleicht ein trockenes Thema, für Betroffene dafür um so wichtiger.
Ihr Jens Maier