Fabian Jacobi – Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit
Wir lehnen den Einsatz von Videotechnik bei Gerichtsverhandlungen nicht etwa pauschal ab. Es gibt Situationen, in denen der Verzicht auf eine echte Verhandlung unter Anwesenden vertretbar ist. Das mag der Fall sein, wenn ohnehin nur die jeweiligen Rechtsanwälte an dem Termin teilnehmen und absehbar lediglich formale Erklärungen zu Protokoll zu nehmen sind.
