Steffen Janich – Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen
Schon in der ersten Beratung zu diesem Entwurf der Bundesregierung habe ich darauf hingewiesen, dass es richtig ist, Sexualstraftäter daran zu hindern, im Ausland derartige Straftaten zu begehen. Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass der geplante Passverweigerungsgrund für Sexualstraftäter aber völlig ins Leere laufen wird, wenn es keine gesetzlichen Regelbeispiele dafür gibt, wann eine Person als Sexualstraftäter zählt.
Die Passbehörde ist schlicht keine Ermittlungsbehörde und hat bisher auch keinerlei Befugnis, derartige Akten beispielsweise bei den Polizeien anzufordern. Sexualstraftäter werden entsprechend auch in Zukunft weiter ungehindert im Ausland Sexualstraftaten begehen können, weil Ihre Präventionsvorstellungen in der Praxis schlicht nicht umsetzbar sind.
