Enrico Komning – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Der Regierungsentwurf in Form der Beschlussempfehlung beinhaltet nach wie vor die Erleichterung der Vorteilsabschöpfung, das Einkassieren von Gewinnen aufgrund von Wettbewerbsverstößen durch die Kartellbehörde mittels einer Beweislastumkehr.
Praktisch! Das Kartellamt muss nach dem neuen § 34 GWB zukünftig den Wettbewerbsverstoß nicht mehr beweisen, sondern braucht ihn nur zu behaupten. Das Kartellamt muss den vermeintlichen Gewinn auch nicht mehr beziffern, es muss ihn einfach nur schätzen.
Sie stellen damit erfolgreiche Unternehmen unter Generalverdacht, und das ist sozialistischer Willkür gleich. Was Sie hier machen – lassen Sie mich das als Volljurist sagen –, verschlägt nicht nur jedem billig und gerecht denkenden Menschen buchstäblich den Atem, sondern dürfte auch rechtswidrig sein. Unternehmen auf Verdacht bestrafen und Gewinne schätzen und einkassieren – das hat nichts, aber auch gar nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.
