Marc Bernhard – Gebäudeenergiegesetz, Modernisierungsumlage
In allen Medien suggerieren Sie, dass der Heizungshammer angeblich um vier Jahre verschoben wird. Das ist schlichtweg falsch; denn davon steht nichts in Ihren sogenannten Leitplanken. Gasheizungen sind nach wie vor ab 2024, also in sechs Monaten, verboten.
Gasheizungen können nur eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Anlagen, die mit der von Ihnen geforderten Wasserstoffbeimischung von 65 Prozent arbeiten, gibt es – Stand heute – gar nicht. Und in Neubaugebieten ist der Einbau von Gasheizungen komplett verboten.
Das einzig Wesentliche, das Sie geändert haben, ist, dass man auch noch ein verpflichtendes Beratungsgespräch wie beim Schwangerschaftsabbruch führen muss, damit man sich überhaupt eine wasserstofftaugliche Heizung kaufen darf. Also, die Beratung, die die Mehrheit von Ihnen beim Schwangerschaftsabbruch abschaffen will, bei dem es um eine Entscheidung über Leben und Tod geht, wollen Sie jetzt für den Kauf einer Gasheizung verpflichtend einführen. Das ist vollkommen irre!

In der Tat, diese angeblichen veränderten Heizungsgesetze sind irre und kommen von Irren. Der Kreis dieser Irren hat immer noch Wähler – bald werden sie wach werden, aber nicht schlauer.
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