Pressekonferenz der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.05.2021 zu Themen und Anträgen in dieser Sitzungswoche
Stephan Brandner: „Es wundert mich nicht, dass Frau Merkel sich darüber aufregt, dass man sich gegen ihre Anordnung zur Wehr setzt. Das ist eigentlich typisch für Frau Merkel, dass sie links und rechts nichts von sich duldet, ihren Tunnelblick hat, und das Ganze auf dem Bundeskanzleramt durchzieht.“
Mit Anträgen zu folgenden Themen:
- Abstrakte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht
- Individualverfassungsbeschwerde (18:00)
- Bildungspolitik (30:04)
- Auslandseinsätze der Bundeswehr (37:33)
- Linksextremismus (47:20)
- Offene Fragerunde (1:02:21)

Frau Merkel ist durch und durch Autokratin mit erheblichen Demokratiedefiziten.
Sie müssen ihr eigentlich nur genau zuhören, dann wissen sie genau, waran sie bei ihr sind. Auch die Anforderungen und Verpflichtungen ihres hohen Amtes scheinen ihr irgendwie egal zu sein.
Deutsche Interessen, das Wohl und der Schutz unseres Landes berühren sie nur wenig oder überhaupt nicht.
Der deutsche Staat ist für sie Beute und Verhandlungsmasse zugleich.
Nicht anders ist ihr seltsames Verhalten und das ihrer Partei noch zu verstehen.
Die CDU veranstaltet mit ihren Koalitionspartnern aus CSU und SPD eine regelrechte Verschuldungsorgie, die gegenwärtig einen Rahmen von über 12 Billionen Euro ausmacht. Dieser selbstzerstörerische und verantworungslose Reigen muss dringend durchbrochen werden.
Ein besonderes Ziel von Frau Merkel ist es stets, aus illegal legal zu machen.
Deshalb steht bei ihr seit länger Zeit die für sie lästige Gewaltenteilung zur Disposition.
Der demokratische Rechtsstaat wurde gerade unter ihrer Führung zunehmend ausgehöhlt und in Frage gestellt. Nicht das Recht, sondern die linksgrüne Ideologie sollen nach ihrer Vorstellung das Maß aller Dinge sein.
Die Hass- und Hetzegesetze von Frau Lambrecht (SPD), das NetzDG von Herrn Maas (SPD) fügen sich in diese gesinnungsorientierte neue Rechtssprechung nahtlos ein.
Ohne Frau Merkels Zustimmung wäre dieser grundgesetzwidrige Wandel nicht möglich gewesen.
Die AfD benötigt deshalb unbedingt eine 25 prozentige Zustimmung von den Wählern, um hier unabhängig von anderen Oppositionsparteien einen nicht mehr abweisbaren Klageweg vor dem Bundesverfassungsgericht einschlagen zu können.
Die Bund-Länderkonferenz ist allein deshalb schon verfassungswidrig, weil sie im Grundgestz gar nicht vorgesehen ist und letztlich die Parlamente und den Förderalismus durch das 4. Infektionsschutzgesetz damit umgeht.
Genau die hiervon ausgehende totalitäre Demokratie- und Staatsgefährdung geht damit von einer Person aus und ist eine seit 1949 nie dargewesene Bedrohung der Bundesrepublik Deutschlands.
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