Thomas Ehrhorn – Teilhabe von Frauen an Führungspositionen
Aufsichtsräte sind verpflichtet, zum Wohle des Unternehmens, Vorstände ausschließlich nach ihrer Qualifikation auszuwählen. Das Geschlecht hat dabei überhaupt keine Rolle zu spielen, und das tut es auch nicht.
Sie glauben immer wieder, dass sie das moralische Recht hätten, ihre ideologischen Vorstellungen – wie Frauenquoten an Führungspositionen – durch Zwang und staatliche Repressionen durchzusetzen.
