Jens Maier – StGB – Schriftenbegriff, Handlungen im Ausland
Ob man einen Straftäter jetzt nicht mehr als »schwachsinnig«, sonder als »intelligenzvermindert« bezeichnet, und eine »schwere andere seelische Abartigkeit«, jetzt eine »schwere andere seelische Störung« nennt, das wird – nehme ich mal an – den allermeisten betreffenden Straftätern völlig egal sein.
Es erhöht schon gar nicht deren Intelligenz, oder macht sie störungsfreier!
