Global Compact for Migration – nun DOCH rechtsverbindlich – Boehringer spricht Klartext (38)

Peter Boehringer

 

Ein Menschenrecht auf Einwanderung schafft das Recht auf Heimat ab. Der UN-Migrationspakt widerspricht sogar geltendem UN-Recht:

  1. „Recht auf Heimat“ (UN-Erklärung über die Sesshaftmachung von Siedlern; UN-Menschenrechts-Kommission, 1997)
  2. „Bevölkerungsaustausch unzulässig“ (UN-Erklärung; ebda.)
  3. „Rechte einheimischer Bevölkerungen auf ihre Kultur“ (UN-Erklärung von 2007)
  4. „Keine Zerstörung der Identität angestammter Kultur“ (BT-Resolution von 1996)

 

 

  • AfD bringt GCM in die Öffentlichkeit und wichtigen dokumentierten Widerstand in das Bundestags-Protokoll
  • AfD erträgt Häme, Inkompetenz, Verdrehungen und Lügen der Heimatabschaffer
  • Videobeweis aus Marrakesch zur Bindungswirkung des GCM für Nationalstaaten (Zitat UN-Sprecher)
  • Beweis zu Schwarz-Grünen Aussagen zur rechtlichen Bindung des GMC

 

Weitere Informationen meines politischen Engagements finden Sie hier: www.pboehringer.de

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